§ 1 Auftragsvergabe
(1.1) Gegenstand der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind die kreative Arbeiten und Leistungen sowie sämtliche sonstige Tätigkeiten vom zwozwo.
(1.2) Diese AGB sind Bestandteil jedes schriftlichen wie mündlichen Vertrages zwischen zwozwo und Auftraggebern, soweit nicht ausdrücklich schriftlich Abweichendes vereinbart ist.
(1.3) Mit der mündlichen oder schriftlichen Annahme eines Angebots, mit einer Auftragsbestätigung oder mit der Übermittlung sonstiger Unterlagen an den zwozwo gilt ein Auftrag als rechtsverbindlich erteilt.
(1.4) Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sowie Änderungen und Ergänzungen dieser AGB haben nur Gültigkeit, soweit sie von zwozwo schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn den Allgemeinen Geschäfts- und/oder Lieferbedingungen des Vertragspartners nicht ausdrücklich widersprochen worden ist.
§ 2 Urheber- und Nutzungsrecht, Abnahme
(2.1) Sämtliche Ergebnisse vom zwozwo wie Ideen, Texte, Konzepte, Layouts, Webdesign-Vorschläge, Vorarbeiten etc. – ausgenommen wörtliche Textadaptionen fremdsprachiger Urheber ins deutsche – unterliegen unabhängig von ihrer „Schöpfungshöhe“ dem Urheberrecht. Alle Nutzungsrechte verbleiben auch nach Aushändigung der Arbeitsergebnisse an den Auftraggeber bei zwozwo, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich übertragen werden.
(2.2) Im Falle einer Übertragung von Nutzungsrechten richtet sich deren Umfang ausschließlich nach den vertraglichen Vereinbarungen. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Auftrags auf den Auftraggeber über.
(2.3) Werden Arbeiten später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, ist der zwozwo berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der angemessenen Vergütung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.
(2.4) Abgelieferte Arbeiten und Leistungen sowie sämtliche sonstige Tätigkeiten gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber sie in irgendeiner Weise verwendet, Teile der Rechnung bezahlt oder die Abnahme erklärt. Eine Nichtabnahme muss ausdrücklich und mit detaillierten Gründen schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung erklärt werden. Unwesentliche Abweichungen (z. B. in Zweifelsfällen der Rechtschreibung oder Druckfarben) berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Ebenso wenig neue konzeptionelle oder inhaltliche Überlegungen auf Auftraggeberseite nach der Auftragserteilung. Wenn innerhalb der zweiwöchigen Reklamationsfrist Beanstandungen eingehen, hat der Auftraggeber zwozwo eine angemessene Frist zur Nachbesserung zu geben.
(2.5) zwozwo behält sich das Recht vor, eigenkreative Arbeiten für den Auftraggeber mit Nennung des Auftraggebers für die Eigenwerbung zu verwenden. Das gilt auch für vom Auftraggeber nicht umgesetzte Entwürfe. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber zwozwo unentgeltlich mindestens zwei einwandfreie Belege.
(2.6) Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
§ 3 Gestaltungsfreiheit Eigentumsvorbehalt
(3.1) Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber nach Freigabe eines Layouts, Änderungen von Konzeption und/ oder Text, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der zwozwo behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
(3.2) An Entwürfen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
§ 4 Kostenvoranschläge, Vergütung, Fremdkosten
(4.1) Soweit nicht anders vereinbart, werden die Arbeiten und Leistungen von zwozwo auf der Grundlage der in den Kostenvoranschlägen angegebenen Stundensätze nach tatsächlichem Aufwand pro angefangene Stunde abgerechnet. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
(4.2) Sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die zwozwo für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
(4.3) Pauschalen gelten als verbindlich, solange sich der Leistungsumfang, auf dessen Basis die Pauschalen kalkuliert wurden, nicht verändert. zwozwo verpflichtet sich, Veränderungen des Leistungsumfangs von mehr als 20% anzuzeigen, sobald diese im Arbeitsablauf absehbar werden.
(4.4) Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann zwozwo eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit können auch Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
(4.5) Fremd- und Nebenkosten – etwa für z. B. Porto, Material, Kopien, Versand, Kuriere, Reisen, Hotel etc. – sind gesondert zu vergüten bzw. als Auslagen zu erstatten, wenn nicht andere Vereinbarungen getroffen wurden.
(4.6) Soweit nicht anders vereinbart, werden die Fahrtkosten – wie z. B. An- und Abfahrten, Besorgungen, Recherchen, Kurierfahrten von zwozwo auf der Grundlage der in den Kostenvoranschlägen angegebenen Stundensätze nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet.
(4.7) Sofern zwozwo notwendige Fremdleistungen im Namen des Auftraggebers in Auftrag gibt, geschieht dieses nur, wenn der Auftraggeber die Arbeiten und Leistungen direkt mit dem Auftragnehmer der Fremdleistungen abrechnet. Der Auftraggeber verpflichtet sich, zwozwo entsprechende Vollmacht zu erteilen.
(4.8) Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Layouts, Texten, Konzepten werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.
§ 5 Treuebindung an den Auftraggeber
(5.1) zwozwo ist zur Geheimhaltung aller seiner bei der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers auch über die Zeit der Zusammenarbeit hinaus verpflichtet.
§ 6 Konkurrenzausschluss, Wettbewerbsverbot
(6.1) zwozwo verpflichtet sich, den Auftraggeber über mögliche Konflikte mit anderen Auftraggebern zu informieren.
§ 7 Zahlungsweise
(7.1) Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig.
(7.2) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist bei der Beauftragung eine Abschlagzahlungen zu leisten, und zwar 40% der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 30% nach Fertigstellung von 50 Prozent der Arbeiten und 30% nach Ablieferung. Bei Online-Aufträgen können auch höhere Abschlagzahlungen gefordert werden.
(7.3) Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers von mehr als 14 Tagen kann zwozwo Verzugszinsen in Höhe von 10% über dem gültigen Basiszinssatz verlangen. Der jeweilige Basiszinssatz wird von der Deutschen Bundesbank halbjährlich neu festgelegt und ist unter „www.bundesbank.de“ einsehbar. Mahngebühren werden pauschal mit jeweils 50,- EUR für die 1. und 2. Mahnung erhoben. Die Kosten ab der 3. Mahnung für Rechtsanwalt und Inkassobüro trägt der Zahlungssäumige. Diese Vereinbarung bleibt unberührt von der Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens durch den Auftraggeber.
§ 8 Haftung, Mitwirkung, Versand
(8.1) zwozwo haftet dem Auftraggeber ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. zwozwo haftet insbesondere nicht für Text- oder sonstige Fehler, die der Auftraggeber bei seiner Abnahme, Schlusskorrektur und Freigabe übersieht.
(8.2) Die Haftung ist in jedem Fall auf die Höhe des Betrages beschränkt, der für die betreffende Arbeit bzw. Leistung in Rechnung gestellt wird und entfällt, sobald die Texte, Entwürfe etc. durch den Auftraggeber freigegeben sind.
(8.3) Die Prüfung von Rechtsfragen, insbesondere aus dem Bereich des Urheber-, Wettbewerbs- und Warenzeichenrechts, sind nicht Aufgabe von zwozwo. zwozwo haftet deshalb nicht für die rechtliche Zulässigkeit des Inhalts und/oder der Layouts, der Arbeitsergebnisse und Ideen. Für die wettbewerbs- oder warenrechtliche Zulässigkeit haftet zwozwo nicht.
(8.4) zwozwo verpflichtet sich, etwaige Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet zwozwo für ihre Erfüllungsgehilfen nicht.
(8.5) Sofern zwozwo notwendige Fremdleistungen im Namen des Auftraggebers in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von zwozwo. Deshalb haftet zwozwo nur für eigenes Verschulden, Vorsatz und Fahrlässigkeit.
(8.6) Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller übergebenen Materialien bzw. übermittelten Dateien zur Veröffentlichung (Texte, Fotos, Grafiken etc.) berechtigt ist. Sollte der Auftraggeber entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber zwozwo von allen Schadensersatzansprüchen Dritter frei.
(8.7) Wird zwozwo von Dritten aufgrund der Idee und/oder des Layout oder Inhalts des Arbeitsergebnisses auf Unterlassung oder Schadensersatz oder ähnlichem in Anspruch genommen, stellt der Auftraggeber zwozwo von der Haftung frei.
(8.8) Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt der Versand von Unterlagen oder Dateien auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
§ 9 Schlussbestimmungen
(9.1) Erfüllungsort ist der Sitz von zwozwo.
(9.2) Gerichtsstand bei allen Streitigkeiten ist der Sitz von zwozwo.
(9.3) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht. Eine unwirksame Klausel ist durch ergänzende Auslegung nach Möglichkeit durch eine gesetzliche Regelung zu ersetzen, die deren Zweck möglichst nahe kommt.
(9.4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.